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Fragen/Antworten

Zeichnung von Michael Frede in BSA (1988)

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Häufig gestellte Fragen

 

Grundsätzliches zu Ihren Fragen

Bitte bedenken Sie stets, dass die DSK-Arbeit von allen Mitgliedern ehrenamtlich ausgeübt wird und Ihre Fragen daher oft nicht sofort, individuell und persönlich beantwortet werden können. Sollte Ihre Frage auf dieser Seite nicht behandelt werden, möchten wir Sie bitten, sie uns schriftlich zu stellen. Sofern sie von allgemeinem Interesse ist, werden wir bemüht sein, sie in diese Seite mit einzubinden. Auf viele Fragen finden Sie aber auch eine Antwort in den unter „Publikationen“ zusammengestellten ausführlichen Darstellungen.


- Welche Vogelarten sollen dokumentiert werden?

Die DSK bearbeitet ausschließlich die auf der Liste der national meldepflichtigen Arten aufgeführten Vogelarten. Diese Liste finden Sie auf unserer Webseite unter „Meldeliste“

 

- Wer soll eine Beobachtung melden?

Die Bestimmung einer seltenen Vogelart setzt ausreichendes Wissen über Kennzeichen der heimischen Vogelwelt und Erfahrung in der Vogelbeobachtung voraus. Diese Voraussetzungen sollten auch gegeben sein, um eine Meldung zu verfassen.

 

- Dürfen Dokumentationen nur vom Entdecker des Vogels angefertigt werden?

Meist dokumentieren zwar tatsächlich die Entdecker, aber manchmal „vergessen“ sie es. Daher kann es nie schaden, eine eigene Dokumentation einzureichen, besonders dann, wenn man z.B. gute Fotobelege besitzt. Und je seltener ein Nachweis ist, desto willkommener sind unabhängig voneinander entstandene zusätzliche Meldungen.

 

- In welcher Form soll die Dokumentation erfolgen?

Für die Meldung muss ein Meldebogen ausgefüllt und an die DSK geschickt werden. Diesen Bogen können Sie auf unserer Webseite „Dokumentationsbögen“ als Word-Vorlage herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und als Mailanhang übermitteln. Sie können ihn in der PDF-Version auch ausdrucken und mit der Hand oder Schreibmaschine ausfüllen. Auf Wunsch werden Meldebögen auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt. Diese können Sie per E-Mail anfordern.

 

- Wann soll ich eine Beobachtung melden?

Da eine Meldung mit einer möglichst detaillierten Beschreibung des Vogels und der Situation einhergeht, sollte die Meldung möglichst bald nach der Beobachtung erfolgen, um so viele Details wie möglich wahrheitsgetreu angeben zu können.

 

- Bekomme ich eine Rückmeldung, nachdem ich meine Meldung abgeschickt habe?

Die DSK bekommt jährlich viele hundert Meldungen zur Beurteilung zugeschickt. Ihre eigentliche Aufgabe besteht in der Beurteilung der Meldungen und der Zusammenstellung der Jahresberichte. Eine individuelle Rückmeldung ist allein aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Alle anerkannten Meldungen werden im entsprechenden Jahresbericht veröffentlicht, die nicht anerkannten Meldungen im Anhang desselben, aber ohne Nennung des Melders.

 

- Wie erfahre ich, ob meine Meldung anerkannt wurde?

Alle anerkannten Meldungen werden im entsprechenden Jahresbericht der DSK veröffentlicht. Individuelle Benachrichtigungen sind aus Zeit- und Kostengründen nicht mehr möglich.

 

- Sind Nachmeldungen erwünscht?

Einige interessante Feststellungen der letzten Jahre und Jahrzehnte sind leider bis heute nicht dokumentiert worden, so dass Nachmeldungen höchst willkommen sind. Allerdings ist es nach mehreren Jahren meist unmöglich, aus dem Gedächtnis eine wahrheitsgetreue Dokumentation zu erstellen. Daher ist es bei Nachmeldungen unumgänglich, eine Kopie der damals während der Beobachtung angefertigten Notizen und Skizzen sowie die im Idealfall vorhandenen Belegfotos einzureichen, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen.

 

- Werden seltene Brutnachweise vertraulich behandelt?

Selbstverständlich, und auch in den Berichten tauchen sie ohne genaue Ortsangabe auf. Der DSK ist durchaus bewusst, dass einige extrem seltene Brutvögel (z.B. Rotkopfwürger, Steinrötel) auch bei Menschen sehr begehrt sind, deren Interessen nicht vordringlich dem Schutz oder der Beobachtung dieser Vogelart gelten.

 

- Kann ich mich auf die Verschwiegenheit der DSK-Mitglieder verlassen?

Die jetzigen und früheren Mitglieder der DSK werden anderen Vogelbeobachtern oder der Öffentlichkeit gegenüber nie über den Inhalt von Dokumentationen sprechen und schon gar nicht über die Melder reden. Ebenso bleiben die Namen von Meldern abgelehnter Beobachtungen vertraulich.

 

- Kann ich nationale Meldearten bei der regionalen Kommission dokumentieren?

Im Prinzip ja. Für ihre Archivierung, Beurteilung und Anerkennung ist jedoch allein die DSK zuständig. Erfahrungsgemäß dauert es mitunter mehrere Jahre, bis eine versehentlich an eine Landeskommission geschickte Dokumentation von dieser an die DSK weitergeleitet wird (manchmal geschieht die aber auch innerhalb weniger Stunden). Daher sollten Vogelarten der nationalen Meldeliste grundsätzlich direkt und möglichst schnell bei der DSK dokumentiert werden.

 

- Bin ich überhaupt verpflichtet, seltene Vogelarten zu dokumentieren?

Nein, natürlich nicht. Jeder darf so viele seltene Vögel sehen, wie er möchte, sich an ihnen erfreuen, daran glauben, dass die Bestimmung auch richtig ist und sie in sein privates Notizbuch oder seine Artenliste eintragen. Eine Dokumentation muss er nur dann erstellen, wenn er mit seiner seltenen Beobachtung auch einen Beitrag zur Avifaunistik und Ornithologie leisten möchte. Ohne Anerkennung des Nachweises durch die zuständige Kommission (DSK für nationale und Landeskommission für regionale Meldearten) werden nämlich keine seriöse nationale oder regionale Zeitschrift und kein Jahresbericht die Beobachtung drucken, für die Ornithologie und jegliche Auswertung ist sie somit verloren. Es ist dann leider so, als wäre der Vogel nie da gewesen.

 

- Warum erscheinen die DSK-Berichte oft so spät?

Bisher war die DSK bemüht, innerhalb eines Berichts möglichst alle Seltenheitenbeobachtungen des entsprechenden Jahrgangs zu behandeln. Allerdings gehen manche Dokumentationen bei der DSK erst nach 2-3 Jahren ein! Natürlich könnte man sie dann später als Nachtrag in einem Folgebericht bringen, aber dort werden sie meist übersehen - und was soll ein Jahresbericht, der nicht annähernd vollständig ist? Aber die „Aktualität“ eines Jahresberichts ist letztlich nicht so wichtig. Ein Nachweis wird durch langes Lagern nicht schlechter. Schließlich beziehen wir uns auch heute ständig und fast ausschließlich auf Nachweise, die Jahre, Jahrzehnte und sogar 150 Jahre zurück liegen. Was nützt es einem Ornithologen, der heute einen Nachweis von 1991 zitiert, wenn dieser schon 1992 veröffentlicht wurde? Das verantwortungsvolle Festhalten und Publizieren von Nachweisen, für sehr lange Zeit und für jedermann verlässlich zugänglich, ist die eigentliche Aufgabe von Jahresberichten der Seltenheitenkommissionen. Das u.a. unterscheidet sie von spontan verschickten (und gleich gelöschten) E-Mails über aktuelle Beobachtungen und schnell erstellten (und oft bald wieder verschwundenen) Webseiten mit neuesten Fotos.

 

- Kann die DSK für mich die Vögel auf meinen Urlaubsfotos bestimmen?

Vielleicht könnte sie das, aber es gehört nicht zu ihren Aufgaben und die Zeit lässt dies leider nicht zu. Fragen Sie bitte erfahrene Vogelbeobachter in Ihrer Umgebung um Rat.

 

- Kann mir die DSK sagen, wo ich heute aktuelle Raritäten sehen kann?

Leider nicht, da die Dokumentationen meist erst dann bei der DSK eingehen, wenn die Vögel schon verschwunden sind.

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