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Über die Landeskommissionen

Avifaunistische Landeskommissionen

Allein die Größe und landschaftliche Vielfalt Deutschlands von der offenen Nordsee bis zu den Alpengipfeln führt dazu, dass manche Vogelarten in einigen Regionen häufiger, in anderen dagegen nur ausnahmsweise oder überhaupt nicht auftreten. Sie fallen aber, da sie letztlich keine nationalen Seltenheiten sind, nur bedingt in den Aufgabenbereich der DSK. Ebenso hat die DSK bislang keine aus dem Rahmen fallenden Feststellungen häufigerer Arten behandelt, z.B. Brutnachweise fernab des sonst innerhalb Deutschlands üblichen Verbreitungsgebiets, außergewöhnliche Maximalzahlen und phänologische Extremdaten wie z.B. die berühmten Raufußbussarde im Juni und Fitisse im Dezember. Wie nötig dies jedoch ist, zeigen derartige immer wieder in lokalen Berichten auftauchende obskure Daten ohne hinreichende Belege.

Solche Probleme zu entschärfen und den kritischen Umgang mit Beobachtungsdaten auf allen Ebenen zu etablieren, war ein großes Anliegen, das die DSK allein nicht bewältigen konnte. In Anlehnung an das in vielen ornithologisch höher entwickelten Ländern der Erde vorhandene Instrument regionaler avifaunistischer Komitees oder der „county recorder“ wurde das Modell der „Avifaunistischen Landeskommissionen“ entwickelt. Nach guten Erfahrungen mit den 1997 geschaffenen ersten beiden Kommissionen für Nordrhein-Westfalen und Helgoland kamen bis zum Sommer 2001 immer mehr Bundesländer hinzu, so dass Deutschland inzwischen vollständig abgedeckt ist.

Diese Avifaunistischen Kommissionen (abgekürzt AK) sind jedoch keineswegs der „verlängerte Arm“ der DSK oder Gremien, auf die Arbeit abgewälzt werden soll. Vielmehr haben sie oft ganz andere und wichtige, weit über das Sammeln von Raritätendaten hinaus gehende Aufgaben: Auf Landesebene zu bewertende avifaunistische Daten sind dort oft von höchster Bedeutung und das in den AK behandelte Material ist oft biologisch oder tiergeographisch von großer Wichtigkeit (was man wiederum von den großen Seltenheiten meist weniger behaupten kann).

Ferner wirken die AK darauf hin, dass in der zitierfähigen regionalen Literatur keine Daten von Arten der regionalen und nationalen Meldeliste erscheinen, die nicht durch die AK bzw. die DSK als Nachweise anerkannt sind. Grundsätzlich arbeiten sie nach denselben Richtlinien wie die DSK und andere europäische Kommissionen in der „Association of European Rarities and Records Committees“.

Die AK besitzen inzwischen an den Meldebogen der DSK angelehnte, aber zusätzlich mit eigenem Namen und Logo versehene Meldebögen. Selbstverständlich nehmen sie aber auch Meldungen auf DSK-Bögen entgegen. Dokumentationen, Daten und Informationen werden zwischen den AK und der DSK regelmäßig ausgetauscht.

Alle AK haben sehr sorgsam eigene Meldelisten für ihr Bundesland bzw. ihre Region entwickelt, die teilweise bereits in den regionalen Journalen und auf ihren Webseiten publiziert wurden. Eine Übersicht auf dem Stand des Jahres 2001 findet sich im Anhang III des pdf-Dokuments "Neue Meldeliste der Deutschen Seltenheitenkommission und der Avifaunistischen Kommissionen.pdf", das sich in der Rubrik „Publikationen“ laden lässt.

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